Steuern sparen

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses in Anspruch genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein Garten umgestaltet wird. Für die Inanspruch­nahme von Handwerkerleistungen für die Renovierungs-, Erhaltungs und Modernisierungs­maßnahmen im Haus­halt und Garten reduziert sich die Einkommen­steuer um 20 Prozent der Arbeitslöhne, derzeit höchstens um 1200,00 €. Notwendig für die Absetzbarkeit der Auf­wendungen beim Finanzamt sind jedoch eine ordnungs­gemäße Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und ein Überweisungs­beleg der Bank.