Steuern sparen
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses in Anspruch genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein Garten umgestaltet wird. Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für die Renovierungs-, Erhaltungs und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt und Garten reduziert sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitslöhne, derzeit höchstens um 1200,00 €. Notwendig für die Absetzbarkeit der Aufwendungen beim Finanzamt sind jedoch eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Lohnkosten und ein Überweisungsbeleg der Bank.